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Wahlprüfsteine

2021 ist ein Superwahljahr für Berliner Mieter:innen. Am 26.09.2021 stehen die Wahl zum Deutschen Bundestag, zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen an. Grund genug für uns Wahlprüfsteine an folgende demokratische Parteien zu senden: Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, SPD, CDU/CSU und FDP.

Am 30.07.2021 haben wir an die vorgenannten Parteien acht Wahlprüfsteine über deren dafür vorgesehenen Webseiten übermittelt. Die Antworten der Parteien findet ihr unter den jeweiligen Fragen. Hinweis: Die Antworten der Parteien sind in der Reihenfolge ihrer Rückmeldung an uns sortiert. D.h. die Partei die uns als erstes geantwortet hat, steht als erstes in der Übersicht.

Umwandlung

Bezahlbare Wohnungen gehen durch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verloren. Hohe Kaufpreise erhöhen den Druck zur Mietsteigerung. Wie sieht Ihre Strategie dagegen aus?

Bündnis 90/Die Grünen:
Um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten einzudämmen, wo sie oft mit Mietsteigerungen und häufig mit Verdrängung, z.B. über Eigenbedarfskündigungen, einher gehen, wollen wir das Umwandlungsverbot im Baugesetzbuch und den Milieuschutz ausweiten. Zudem wollen wir GRÜNE das kommunale Vorkaufsrecht stärken und auf Basis eines Ertragswerts ausgestalten, der bezahlbare Mieten sichert und spekulative Wertsteigerungen unterbindet. Mietwucher muss – nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz – auch tatsächlich geahndet werden.

Die Linke:
Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum, allzu oft gefolgt von der Eigenbedarfskündigung, dient immer häufiger als Geschäftsmodell, um Gewinne jenseits des geltenden Mietrechts zu erzielen. Angesichts der oft überhöhten Kaufpreise haben Mieterinnen kaum die Möglichkeit, ihre eigene Wohnung zu kaufen. So gefährden Umwandlungen die Versorgung mit bezahlbaren Mietwohnungen. Die gesetzlichen Einschränkungen der großen Koalition werden diese Entwicklung vielerorts kaum aufhalten. Zu groß sind die Lücken und Ausnahmeregelungen, und zu kurz die Befristung der Einschränkungen auf nur fünf Jahre. Wir wollen ein weitgehendes Umwandlungsverbot. Umwandlungen in Gebieten, die schon als angespannte Wohnungsmärkte oder als Milieuschutzgebiete ausgewiesen sind, müssen ausnahmslos verboten werden. Darüber hinaus sollten Kommunen darüber entscheiden können, in welchen Stadt- oder Ortsteilen Umwandlungen von Mietwohnungen in Wohneigentum nur noch in Ausnahmefällen zulässig sind.*

SPD:
In der vergangen Legislaturperiode haben wir die Möglichkeit von Beschränkung von Umwandlungen in angespannten Wohnungsmärkten durchgesetzt. Diese Regelung wollen wir nach einer Prüfung verlängern.

CDU:
Bis dato keine Antwort

FDP:
Bis dato keine Antwort

Eigenbedarf

Eigenbedarfskündigung ist einer der Hauptverdrängungsgründe im Umwandlungsgeschehen. Die Gründe u. der Personenkreis für einen Eigenbedarf wurden durch die Gerichte stark ausgeweitet. Sogar die Nutzung als Ferienwohnung wurde anerkannt. Sehen Sie rechtlichen Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen?

Bündnis 90/Die Grünen:
Wir GRÜNE wollen Eigenbedarfskündigungen auf die tatsächliche Nutzung durch die Eigentümerinnen selbst und nahe Verwandte (Familienmitglieder ersten und zweiten Grades) beschränken. Kapitalgesellschaften sollen bei Wohnungen keinen Eigenbedarf mehr anmelden können. Wir werden außerdem prüfen, inwiefern es juristisch möglich ist, in angespannten Wohnungsmärkten bei besonders schutzwürdigen Personengruppen Eigenbedarfskündigungen ganz auszuschließen.*

Die Linke:
Ja. Die Eigenbedarfskündigung ist die einzige Möglichkeit für Vermieter*innen, unbefristete Mietverhältnisse ohne Rechtsverstöße seitens der Mieter*innen zu kündigen. Deshalb müssen hier besonders hohe Hürden gelten, die das Eigentumsrecht der Vermieter*innen und das Recht der Mieter*innen auf die eigene Wohnung abwägt. Doch die Rechtsprechung der vergangenen Jahre hat zu einem unüberschaubar großen Kreis von Personen und Zwecken geführt, die zur Eigenbedarfskündigung berechtigt sind. Selbst eine Nutzung als Arbeitsräume, für Au-Pair-Kräfte oder eben als Ferienwohnung kann so zur Kündigung berechtigen. Wir wollen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nur noch für die Wohnnutzung der Eigentümerinnen selbst sowie für ihre engsten Familienangehörigen als Erstwohnsitz zulassen. Personengesellschaften sollen keinen solchen Bedarf geltend machen können. Missbrauch muss bestraft werden. Eigenbedarfskündigungen gegen Menschen über 70 Jahre wollen wir ganz verbieten.*

SPD:
Mit unvermieteten Wohnungen lassen sich höhere Kaufpreise erzielen als mit vermieteten Wohnungen. Deshalb wird in der Praxis häufig Eigenbedarf vorgetäuscht, um das Mietverhältnis mit den Mieterinnen zu beenden. Um Missbrauch zu verhindern, wollen wir die gesetzliche Regelung für die Eigenbedarfskündigung zu Wohnzwecken schärfen und Missbrauch stärker ahnden. Den unbestimmten Begriff „Berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses“ wollen wir streichen. Stattdessen nehmen wir im Gesetz einen abschließenden Katalog der zulässigen Eigenbedarfskündigungen auf, der auf enge Verwandte und die eigene Nutzung durch Vermieterinnen als Wohnraum beschränkt ist. Zusätzlich wollen wir über rechtssichere Wege sicherstellen, dass die Person, die Eigenbedarf anmeldet, auch tatsächlich für einen längeren Zeitraum einzieht. Missbrauch wollen wir mit einem hohen Bußgeld und Schadensersatz ahnden. Auch der Schutz für Betroffene muss gestärkt werden. Insbesondere ältere Menschen müssen besser gegen den Verlust ihrer langjährigen Wohnungen geschützt werden.

CDU:
Bis dato keine Antwort

FDP:
Bis dato keine Antwort

Vorkaufsrecht Mieter:innen

Für Mietende von umgewandelten Eigentumswohnungen besteht beim ersten Verkauf der Wohnung nach Umwandlung ein Vorkaufsrecht. Nur ein sehr geringer Anteil kann sich angesichts hoher Kaufpreise dieses leisten. Wie sieht ihre Strategie dazu aus?

Bündnis 90/Die Grünen:
Wir GRÜNE wollen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten gesetzlich eindämmen. Wir wollen Mietkauf für selbstgenutztes Wohneigentum über die Länder und Kommunen fördern, auch den Kauf und die Modernisierung leerstehender Wohnungen und Ausbauten zu günstigem Wohnraum unterstützen wir. Wir wollen Beteiligungen an Genossenschaften und den gemeinschaftlichen Erwerb durch Mieterinnen bspw. über das Mietshäusersyndikat unterstützen, zum Beispiel über günstige Kredite oder Bürgschaften.*

Die Linke:
Grundsätzlich lehnen wie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ab. Denn der Wunsch nach Wohneigentum darf nicht auf Kosten derjenigen gehen, die schon in den Wohnungen wohnen. In bereits aufgeteilten Häusern wollen wir das Vorkaufsrecht für Mieter:innen stärken, indem wir auch Hausgemeinschaften ein kollektives Vorkaufsrecht, preislimitiert zum sozialen Ertragswert, garantieren. Auf diese Weise wollen wir gemeinwohlorientierte Eigentumsformen, wie z.B. Genossenschaften oder auch das Mietshäusersyndikat, stärken. Aber auch eine Preisbegrenzung beim individuellen, mietrechtlich garantierten Vorkauf halten wir für vorstellbar.

SPD:
Wohneigentum dient nicht nur der Versorgung mit Wohnraum, sondern auch der Vermögensund Alterssicherung. Um insbesondere jungen Familien den Weg zu den eigenen vier Wänden zu erleichtern, werden wir in angespannten Wohnlagen den Erwerb von Genossenschaftsanteilen erleichtern. Für junge und einkommensschwache Haushalte, die über kein nennenswertes Eigenkapital verfügen, wollen wir den Mietkauf einführen.

CDU:
Bis dato keine Antwort

FDP:
Bis dato keine Antwort

Bodenpreise

Wie sieht Ihre Strategie aus, um die spekulativ steigenden Bodenpreise in den Griff zu bekommen, damit wohnen für alle Menschen in Deutschland bezahlbar bleibt?

Bündnis 90/Die Grünen:
Die Spekulation mit Bauland soll unterbunden werden. Wenn in Kommunen große Wohnungsnot herrscht, ergibt sich daraus eine Pflicht für Eigentümerinnen, Grundstücke zu bebauen statt auf höhere Preise zu spekulieren. Auch gegen Fehlnutzungen und spekulativen Leerstand von Wohnraum werden wir verstärkt vorgehen. Wir GRÜNE wollen zudem im Baugesetzbuch die Möglichkeit einer Ausgleichsabgabe zugunsten der Kommunen eröffnen. Boden ist prinzipiell nicht vermehrbar und gleichzeitig unverzichtbar. Steigende Bodenpreise führen zu steigenden Wohnkosten und zu Verdrängung. Bei Fehlentwicklungen ergibt sich eine besondere Verpflichtung, staatlich einzugreifen. Die öffentliche Hand soll daher wieder eine strategische und gerechte Bodenpolitik betreiben. Dafür wollen wir die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in einen gemeinnützigen Bodenfonds umwandeln, der Flächen bevorzugt in Erbpacht an Gemeinwohl orientierte Träger vergibt, um Sozialwohnungen dauerhaft zu sichern.*

Die Linke:
Die Bodenfrage ist in vieler Hinsicht die Voraussetzung für eine soziale sowie umwelt- und klimagerechte Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Mit einem Bodensicherungsgesetz wollen wir die Privatisierung öffentlichen Immobilieneigentums stoppen und eine Trendwende einleiten, hin zu mehr statt weniger Bauland in Gemeinschaftshand. Die Kommunen sollen durch ein Bodenankaufprogramm im Umfang von zwei Milliarden Euro im Jahr bei der Bodenbevorratung unterstützt werden. Denn kommunaler Bodenbesitz dämpft die Preise und gibt den Kommunen wichtige Steuerungsmöglichkeiten für eine soziale Wohnungspolitik an die Hand. Die Bodenpreise wollen wir deckeln sowie das Vorkaufsrecht auf das gesamte Gemeindegebiet ausweiten und im Preis auf einen sozialen Ertragswert begrenzen. Denn statt Spekulationspreise zu zahlen soll der kommunale Vorkauf eine Bewirtschaftung zu günstigen, leistbaren Mieten ermöglichen.

SPD:
Unsere Bodenpolitik wird am Gemeinwohl orientiert. Bund, Länder und Kommunen sollen öffentliches Eigentum an Grundstücken sichern und vermehren, um die Spekulation mit Grund und Boden zu stoppen. Dazu ist das Vorkaufsrecht für Kommunen zu fairen Preisen wichtig. Wir werden dazu beitragen, dass kommunale Wohnbauflächen nicht veräußert werden, Flächen zurückerworben werden und öffentliches Bauland nur auf dem Weg der Erbpacht für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wird. Mit der Schaffung von Bodenfonds unter Einbeziehung bundeseigener Grundstücke erhalten Kommunen ein Instrument für die nachhaltige Stadtentwicklung und bezahlbaren Wohnungsbau. Die Liegenschaftspolitik des Bundes wird sich auch in Zukunft an städtebaulichen Prioritäten ausrichten und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in den Kommunen unterstützen.

CDU:
Bis dato keine Antwort

FDP:
Bis dato keine Antwort

Spekulation

Welche Mittel schlagen Sie vor, um die Wohnungs- und Grundstücksspekulation einzudämmen?

Bündnis 90/Die Grünen:
Zu häufig werden Immobilien zur Geldwäsche genutzt, das gilt es zu beenden. Wir GRÜNE planen, Transparenz durch ein Immobilienregister der Eigentümer*innen einzuführen, die Grundbücher auch für Journalist*innen, Nichtregierungsorganisationen und die Bewohnerinnen der Immobilien kostenfrei zugänglich zu machen und Bargeld beim Immobilienkauf zu verbieten. Außerdem wollen wir den Missbrauch von sogenannten „Share Deals” zur Steuerumgehung beenden und setzen auf eine anteilige Besteuerung des Immobilienbesitzes bei Unternehmensverkäufen. Veräußerungsgewinne aus privaten Immobiliengeschäften müssen angemessen besteuert werden.*

Die Linke:
Die Spekulation auf steigende Boden- und Immobilienpreise, verstärkt durch weltweit anlagesuchendes Kapital seit der Finanzkrise 2008, hat entscheidenden Anteil an Mieterhöhungen und Verdrängung sowie an der Knappheit von Flächen für den bezahlbaren Wohnungsbau und kommunale Infrastruktur. Deshalb wollen wir die Spekulation mit Grundstücken und Wohnungen mit einem Antispekulationsgesetz unterbinden. Wir wollen missbräuchliche Share Deals zur Umgehung der Grunderwerbssteuer verbieten, Gewinne aus Bodenpreissteigerungen und Immobilienverkäufen stärker besteuern, die Steuerbefreiung für Immobilienverkäufe durch Privateigentümerinnen nach zehn Jahren Haltefrist streichen und durch ein öffentlich einsehbares Immobilienregister, das alle wirtschaftlich Berechtigten einschließt, Transparenz schaffen, um auch Geldwäsche besser bekämpfen zu können. Den Kommunen wollen wir stärkere Eingriffsrechte einräumen, durch ein besseres Vorkaufsrecht, schärfere Baugebote und einen besseren Zugriff auf Baulücken.*

SPD:
Um Spekulation mit Grund und Boden einzudämmen, müssen unverdiente Wertsteigerungen, die durch Leistungen der Allgemeinheit und der Steuerzahlerinnen entstanden sind, etwa eine neue Bahnhaltestelle oder die Neugestaltung eines Parks, der Gesellschaft wieder zugeführt werden. Zum einen kann hierdurch ein Beitrag zur Finanzierung wichtiger Gemeinwohlziele in der Stadtentwicklung geleistet werden. Zum anderen wird der im derzeitigen System angelegten Vermögensverschiebung zu Lasten breiter Schichten der Bevölkerung entgegengewirkt. Wir fordern daher die Einführung eines Planungswertausgleichs im BauGB. Dies würde sowohl die Steuerungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand stärken als auch eine gleichmäßige Abschöpfung der planungsbedingten Bodenwertsteigerung ermöglichen.*

CDU:
Bis dato keine Antwort

FDP:
Bis dato keine Antwort

Share Deals

Durch die Steuerumgehung mittels sogenannter Share Deals gelingt es großen Wohnungsgesellschaften und spekulationsgetriebenen Immobilienakteuren Immobilien zu kaufen, ohne dafür Grunderwerbsteuer zu zahlen. Wie wollen Sie dagegen vorgehen?

Bündnis 90/Die Grünen:
Wir setzen uns für ein gerechtes Steuersystem ein, in dem jeder einen fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwohls leistet. Dazu gehört für uns auch, Steuervermeidungstricks zu stoppen. Deshalb wollen wir GRÜNE Steuerumgehungen, wie Share Deals zur Umgehung der Grunderwerbsteuer, beenden. Mit der sogenannten quotalen Besteuerung wollen wir erreichen, dass eine anteilige Grunderwerbsteuer anfällt, wenn mehr als 50 Prozent der Anteile an einem grundbesitzenden Unternehmen erworben werden. Bei Immobiliengesellschaften soll die anteilige Besteuerung bereits ab einem Erwerb von 10 Prozent der Anteile beginnen. Die Grunderwerbsteuer soll in diesen Fällen nach dem Verkehrswert ermittelt werden, um Gestaltungen bei der Kaufpreisbindung keinen Vorschub zu leisten. Im Bundestag haben wir uns mit einem detaillierten Antrag zu Share Deals (https://dserver.bundestag.de/btd/19/165/1916501.pdf) positioniert, der aber leider noch keine Mehrheit gefunden hat.

Die Linke:
Die missbräuchliche Umgehung der Grunderwerbssteuer durch sogenannte Share Deals führt nicht nur zu Steuerausfällen in Höhe von schätzungsweise mindestens einer Milliarde Euro im Jahr. Die steuerliche Bevorteilung großer Anleger und Konzerne durch diese Gesetzeslücke ist auch ungerecht, und sie erlaubt vielfach die Umgehung des kommunalen Vorkaufsrechts. Wir wollen Share Deals als Steuerschlupfloch schließen, indem wir anteilige Immobilienkäufe (ab über 50 Prozent) dann entsprechend auch anteilig besteuern. Mit der Einführung einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit wollen wir Wohnungsunternehmen, die sich dauerhaft auf Prinzipien einer sozialen Wohnraumversorgung verpflichten, dagegen ganz von der Grunderwerbssteuer befreien.

SPD:
Wir werden die Umgehung der Grunderwerbsteuer (Share Deals) beenden. In der vergangenen Legislaturperiode wurde eine Verschärfung der Share-Deal Regeln verabschiedet, deren Auswirkung wir überprüfen werden. Bisher fehlt es vor allem an einer Regelung für anteilige Erwerbe zwischen 50 und 90% von grundstückhaltenden Unternehmen.

CDU:
Bis dato keine Antwort

FDP:
Bis dato keine Antwort

Transparenz

Mieter von umgewandelten Häusern wissen oft nicht, dass ihre Wohnung umgewandelt wurde und wer ihre neuen Vermieter sind. Zudem verstecken sich die wahren Eigentümer:innen oftmals hinter verschachtelten Beteiligungsstrukturen. Wie wollen Sie für mehr Transparenz sorgen?

Bündnis 90/Die Grünen:
Damit Mieter*innen erfahren können, wer Eigentümer*in ihrer Wohnung ist, wollen wir GRÜNE ein Immobilienregister schaffen. So soll die (bei einem berechtigten Interesse) bereits heute mögliche Auskunft aus dem Grundbuch nicht länger durch vorgeschobene Gesellschaften verschleiert werden können. Daher sollen die Eigentümer*innen von Immobilien mittels Identifikationsnummer über das Transparenzregister identifizierbar sein. So sorgen wir für mehr Transparenz und erschweren Geldwäsche im Immobiliensektor. Das schützt Mieter*innen vor organisierter Kriminalität und steigenden Mieten. Deshalb wollen wir auch eine einheitliche und effektive Geldwäscheaufsicht der Länder im Immobilienbereich. Notar*innen müssen Angaben zu den Eigentümer*innenstrukturen und zur Herkunft der Mittel künftig sorgfältig prüfen Gelingt das nicht, darf der Kauf nicht zustande kommen. Anonyme Barzahlungen bei Immobiliengeschäften wollen wir nicht mehr zulassen.

Die Linke:
Die geringe Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen an Immobilien ist ein großes Problem für Mieterinnen und Mieter, aber auch für den Kampf gegen Steuerbetrug, Geldwäsche und überhöhte Mieten. Wir wollen deshalb ein öffentlich einsehbares Immobilienregister einführen, in denen alle wirtschaftlich Berechtigten und auch die Höhe der vertraglichen Mieten aufgeführt sind.

SPD:
Wir wollen ein zentrales, transparentes Immobilienregister nach dänischem Vorbild einführen, in dem die tatsächlichen Eigentümerinnen aufgeführt werden. Darüber hinaus sollte eine Offenlegungspflicht in Bezug auf die Herkunft der für den Immobilienerwerb benötigten Finanzmittel geprüft werden. Dies wären wirksame Maßnahmen, um Geldwäsche im deutschen Immobiliensektor zu verhindern. Für die Geldwäschefahndung im Immobiliensektor benötigen wir zudem mehr Personal. Außerdem sollen Immobilieneigentümerinnen - auch internationale Investorinnen, die in Deutschland Wohnungen vermieten - sollen verpflichtet werden, eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland anzugeben. Wir schlagen weiterhin vor, dass künftig die Meldebehörden bei der Anmeldung einer Wohnung automatisch alle Neuvertragsmieten erfassen. Bestehende Mietverträge sollen den Behörden freiwillig durch eine der beiden Vertragsparteien gemeldet werden können. Auf Sicht ließen sich auf diese Weise Mietspiegel automatisch und rechtssicher erstellen. Online-Vermietungsplattformen wie Airbnb entziehen dem Wohnungsmarkt wichtigen Wohnraum und tragen so erheblich zur Wohnungsnot und steigenden Mieten in vielen Städten bei. Gleichzeitig zahlen diese Plattformen weniger Steuern als Hotels und Hostels. Das muss sich ändern: Vermietungsportale müssen angemessen besteuert werden. Des Weiteren sollen Online-Vermietungsplattformen Auskünfte über Vermieterinnen erteilen, deren Inserate nicht über eine gesetzlich vorgeschriebene gültige Registriernummer verfügen und damit illegal sind. Wir wollen, dass Wohnungen nur mit Genehmigung des zuständigen Amtes zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden. Städte wie Berlin, Hamburg und München haben mit Zweckentfremdungsgesetzen gezeigt, wie dies rechtlich funktioniert. Wichtig ist, dass die Einhaltung anschließend von ausreichend Personal kontrolliert wird. Außerdem wollen wir mehr Transparenz im Gesetzgebungsverfahren: Durch einen legislativen und exekutiven Fußabdruck machen wir den Einfluss von Lobbyistinnen bei Gesetzesentwürfen sichtbar. Damit werden Entscheidungsprozesse nachvollziehbar.*

CDU:
Bis dato keine Antwort

FDP:
Bis dato keine Antwort

Wohnen ist ein Menschenrecht

Für einige wenige ist eine Wohnung eine Wertanlage, für viele andere aber das Zuhause. Das EU-Parlament fordert „Wohnen muss ein durchsetzbares Recht werden“. „Angemessener Wohnraum ist als grundlegendes Menschenrecht anzuerkennen“. Was tun Sie dafür, dass diese Forderung umgesetzt wird?

Bündnis 90/Die Grünen:
Wohnen ist ein soziales Grundrecht und der Wohnungsmarkt darf kein Ort für Spekulantinnen sein. Wir GRÜNE wollen das Recht auf Wohnen ins Grundgesetz aufnehmen. In Deutschland sind derzeit - nach Schätzungen - etwa 700.000 Menschen wohnungslos, 40.000 von ihnen leben ohne Obdach auf der Straße, mehr und mehr junge Menschen, Frauen und Familien. Um diesen Zustand zu beenden, wollen wir ein Nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit auflegen. Dabei ist der Housing-First-Ansatz ein zentraler Baustein, bei dem Obdachlose in eine Wohnung einziehen können, ohne sich zuvor für Hilfe” qualifizieren” zu müssen. Kein Mensch soll ohne Obdach und eine dauerhafte würdevolle Unterbringung sein.*

Die Linke:
Wohnungslosigkeit ist ein Skandal, den sich ein reiches Land wie Deutschland nicht leisten darf. DIE LINKE hat bereits vor Jahren ein umfassendes Konzept zur Abschaffung der Wohnungslosigkeit vorgelegt, wie es auch das EU-Parlament jetzt gefordert hat. Wir wollen ein individuell einklagbares Recht auf Wohnen im Grundgesetz verankern. Durch ein öffentliches Wohnungsprogramm über 15 Milliarden Euro im Jahr wollen wir bis zu 250.000 Sozialwohnungen pro Jahr schaffen. Das Wohngeld sowie die Leistungen für die Kosten der Unterkunft wollen wir erhöhen und auch EU-Bürger:innen zugänglich machen. Den Spielraum für Mieterhöhungen wollen wir durch einen bundesweiten Mietendeckel einschränken. Lücken im Kündigungsschutz wollen wir schließen und Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit verbieten. Die Kommunen brauchen finanzielle Unterstützung, um Präventionsstellen gegen den Wohnungsverlust zu schaffen und Programme umzusetzen, die Menschen nach dem Prinzip “Housing First” von der Straße holen.

SPD:
Bitte schauen Sie sich unser Zukunftsprogramm für Deutschland an, es zeigt, wofür wir stehen, was uns antreibt, wonach wir streben und beantwortet vielleicht auch Ihre Fragen an die SPD.

CDU:
Bis dato keine Antwort

FDP:
Bis dato keine Antwort

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